letzte lebenszeit

 

 

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Palliative Beratung

 

Menschen  mit  schweren  Erkrankungen,  bei  denen   eine  Heilung  nicht  mehr möglich ist, bedürfen einer palliativen Versorgung. Dabei steht nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im  Vorder-grund, sondern   der bestmögliche  Erhalt der  Lebensqualität. Dies bedeutet Zuwendung Nähe, ein  Dasein für die kranken Menschen und  die Linderung   von   Schmerzen   und anderen Symptomen. (Deutscher Hospiz- u. Palliativ Verband)

 

Das Ziel  ist ein  Sterben in Würde


Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen  Ärzten, den amb.  Pflegediensten,  den  stationären Einrichtungen  und  Hospiz,  SAPV,  mit Seelsorgern   und   den    Angehörigen, die  dem  Patienten  am  nächsten sind.

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 

Eine  Patientenverfügung   regelt, welche  medizinische  Versorgung  Sie  im Krankheitsfall wünschen  und  welche Maßnahmen unterbleiben sollen, wenn  Sie nicht mehr selbst für sich entschei- den  können.  Es  wird  empfohlen,  die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Damit ermächtigen Sie  eine Person Ihres  Vertrauens,  für Sie  zu handeln, falls Sie selbst dazu  nicht mehr in der Lage sind.  Durch die Erstellung     einer   Vorsorgevollmacht  oder   Betreuungsverfügung in gesunden Zeiten können Sie eine spätere gerichtliche  Ent-scheidung  (sog.rechtliche Betreuung ) vermeiden bzw. mitgestalten.

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Bei der Erstellung einer Patientenverfügungund und Vorsorge-vollmacht  berate  ich  Sie   ausführlich  in   einem individuellen  Gespräch. Gerne  komme ich zu Ihnen nach Hause.

"Dem Leben nicht mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben."   ( Cicely Saunders )

Gerne vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter Tel.: 08363 / 5858

 

Palliative  Beratung:  Ein Honorar wird individuell vereinbart
Erstellung der Patientenverfügung/Vollmacht:  80 Euro

 

 

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© Hanna Huber - Reflexzonenbehandlung am Fuß, Palliative Care