letzte lebenszeit
Palliative Beratung
Menschen mit schweren Erkrankungen, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist, bedürfen einer palliativen Versorgung. Dabei steht nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Vorder-grund, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität. Dies bedeutet Zuwendung Nähe, ein Dasein für die kranken Menschen und die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen. (Deutscher Hospiz- u. Palliativ Verband)
Das Ziel ist ein Sterben in Würde
Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten, den amb. Pflegediensten, den stationären
Einrichtungen und Hospiz, SAPV, mit Seelsorgern und den Angehörigen, die dem Patienten am nächsten
sind.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinische Versorgung Sie im Krankheitsfall wünschen und welche Maßnahmen unterbleiben sollen, wenn Sie nicht mehr selbst für sich entschei- den können. Es wird empfohlen, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Damit ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in gesunden Zeiten können Sie eine spätere gerichtliche Ent-scheidung (sog.rechtliche Betreuung ) vermeiden bzw. mitgestalten.
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Bei der Erstellung einer Patientenverfügungund und Vorsorge-vollmacht berate ich Sie ausführlich in einem individuellen Gespräch. Gerne komme ich zu Ihnen nach Hause.
"Dem Leben nicht mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben." ( Cicely Saunders )
Gerne vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter Tel.: 08363 / 5858
Palliative Beratung: Ein Honorar wird individuell vereinbart
Erstellung der Patientenverfügung/Vollmacht: 80 Euro